AGB`s

 

(1) Geltungsbereich


 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindungen/Dienstleistungen zwischen dem Kunden und den inländischen und ausländischen Geschäftsstellen der M MH Horizons Real Estate. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel für den Zahlungsverkehr und für den Datengebrauch) Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei der Erteilung eines Auftrags, einer Dienstleistung oder eines Produkts mit dem Kunden vereinbart. Unterhält der Kunde auch Geschäftsverbindungen zu ausländischen Geschäftsstellen, sichert das Pfandrecht der  MH Horizons Real Estate auch die Ansprüche dieser ausländischen Geschäftsstellen.


 

(2) Änderungen


 

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit  MH Horizons Real Estate im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z.B. E-Mail/SMS / Whatsp), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die  MH Horizons Real Estate in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdienstrahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn  MH Horizons Real Estate in ihrem Angebot besonders hinweisen.


 

(1) Kunden-/Firmengeheimnis


 

 MH Horizons Real Estate ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bank-/Firmengeheimnis). Informationen über den Kunden darf MH Horizons Real Estate nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat, im Falle einer Inanspruchnahme der kostenlosen Dienstleistungen mit Weitergabe der Daten an Partner von  MH Horizons Real Estate.


 

(2) Bankauskunft


 

Eine Bank-/Firmenauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Rechnungen oder sonstige der  MH Horizons Real Estate anvertraute Vermögenswerte, sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.


 

(3) Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankauskunft

 

 MH Horizons Real Estate ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die  MH Horizons Real Estate erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anderslautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen, erteilt  MH Horizons Real Estate nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen.


 

(4) Empfänger von Bankauskünften


 

Bankauskünfte erteilt  MH Horizons Real Estate nur eigenen Kunden sowie anderen Kreditinstituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden.


 

(1) Haftungsgrundsätze


 

 MH Horizons Real Estate haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang  MH Horizons Real Estate und der Kunde den Schaden zu tragen haben.


 

(2) Weitergeleitete Aufträge


 

Wenn ein Auftrag seinem Inhalt, nach typischerweise, in der Form ausgeführt wird, dass die Firma  MH Horizons Real Estate einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die Firma  MH Horizons Real Estate den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag) hat. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung von MH Horizons Real Estate auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.

 

(3) Störung des Betriebs


 

 MH Horizons Real Estate haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.


 

(1) Frist für Einwendungen


 

Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens vor Ablauf von vier Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Vier-Wochen Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird  MH Horizons Real Estate bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.


 

(1) Mitteilung von Änderungen


 

Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde von  MH Horizons Real Estate Änderungen seines Namens und seiner Anschrift, sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der  MH Horizons Real Estate erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird.

Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.


 

(2) Klarheit von Aufträgen


 

Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN und BIC, sowie der Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen und Überweisungen müssen als solche gekennzeichnet sein.


 

(3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags


 

Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies  MH Horizons Real Estate gesondert mitzuteilen per Telefon, E-Mail oder SMS. Bei formularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen.


 

(4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen von MH Horizons

     Real Estate


 

Der Kunde hat Kontoauszüge und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen, sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.

(5) Benachrichtigung von MH Horizons Real Estate bei Ausbleiben von Mitteilungen

Falls Rechnungsabschlüsse dem Kunden nicht zugehen, muss er  MH Horizons Real Estate unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet (Kontoauszüge nach der Ausführung von Aufträgen des Kunden oder über Zahlungen, die der Kunde erwartet). 

 

Kosten von MH Horizons Real Estate, Zinsen, Entgelte, Provisionen und Aufwendungen.

 

(1) Zinsen / Entgelte & Provisionen im Geschäft mit Verbrauchern.

 

Die Höhe der Zinsen / Entgelt & Provisionen für die üblichen Firmenleistungen, die MH Horizons Real Estate gegenüber Verbrauchern erbringt, einschließlich der Höhe von Zahlungen & Ratenzahlungen, die über die, für die Hauptleistung vereinbarten Entgelte hinausgehen, ergeben sich aus dem “Preisaushang den ein Kunde vor Vertragsunterzeichnung erhält. Wenn ein Verbraucher eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung / Nebenvereinbarung getroffen wurde, gelten die, zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen / Entgelt & Provisionen. Eine Vereinbarung, die auf eine, über das vereinbarte Entgelt oder Provision für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann MH Horizons Real Estate mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen. Für die Vergütung, der nicht im Preisaushang oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.

 

(2) Zinsen und Entgelte mit Kunden, die keine Verbraucher sind.
 

Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Firmenleistungen, die  MH Horizons Real Estate gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, erbringt, ergeben sich aus dem “Preisaushang – Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft” und aus dem “Preis- und Leistungsverzeichnis”, soweit der Preisaushang und das Preis- und Leistungsverzeichnis übliche Firmenleistungen gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind (z.B. Geschäftskunden), ausweisen. Wenn ein Kunde, der kein Verbraucher ist, eine dort aufgeführte Firmenleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte. Im Übrigen bestimmt die  MH Horizons Real Estate, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).


 

(3) Nicht entgeltfähige Leistungen.

 

Für eine Leistung, zu deren Erbringung die  MH Horizons Real Estate kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird  MH Horizons Real Estate kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben.

 

(4) Änderungen von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen.

 

Änderungen von Entgelten für Firmenleistungen, die von Kunden im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Sonderboni, Mitgliedschaften und Sonderangeboten), werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit  MH Horizons Real Estate im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z.B. E-Mail/SMS), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn  MH Horizons Real Estate in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden die Änderungen angeboten, kann er den, von der Änderung betroffenen Vertrag, vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn  MH Horizons Real Estate in ihrem Angebot hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Die vorstehende Vereinbarung gilt gegenüber Verbrauchern nur dann, wenn  MH Horizons Real Estate Entgelte für Hauptleistungen ändern will, die vom Verbraucher im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann  MH Horizons Real Estate mit dem Verbraucher nur ausdrücklich vereinbaren.


 

(5) Ersatz von Aufwendungen.

 

Ein möglicher Anspruch der  MH Horizons Real Estate auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften-Vertragsvereinbarungen.

 

Zusatz AGB: Rechtsberatung/Steuerberatung/Architekten.

 

Wir vermitteln Sie mit allen Anliegen zu unseren externen Rechtsanwälten/Steuerberatern und Architekten. Dort werden alle weiteren Schritte eingeleitet. Die daraus entstehenden Kosten für alle Anliegen werden von Ihnen selbst übernommen, wir agieren lediglich als Vermittler.


 

Zusatz AGB: Drittanbieter Onlineshops und Partner Onlineshops.


Die Angaben der Zusatz AGB’s beziehen sich auf die jeweiligen Drittanbieter. Dort gelten die Angaben und Richtlinien des jeweiligen Anbieters.

 

Zusatz AGB: Kredite/Baufinanzierung/Umschuldungen/Investments/
Strom&Gas/Internet&Festnetz/Handy/KFZ/Versicherungen/ Recht&Steuer.

 

Die Angaben der Zusatz AGB’s beziehen sich auf die jeweiligen Drittanbieter. Dort gelten die Angaben und Richtlinien des jeweiligen Anbieters.
 

Zusatz AGB: Schufauskunft / Schufaauskunft Partner hier .

 

Sowohl wir als Immobilienmakler / Verwalter als auch unsere Partner benötigen vor Bearbeitung ihrer anfragen, wenn diese im Antragsformular angegeben und mit einem Sternchen versehen ist, ihre Schufa. Ohne diese wird die Bearbeitung bis zum Eingang ihrer Schufa an uns nicht berücksichtigt und bearbeitet.

 

Zusatz AGBs: Nebenvereinbarungen.


Die Zusatzvereinbarungen werden zum Vorteil des Kunden geschlossen und Bestandteil des Hauptvertrags.
Die Nebenvereinbarung ist nie ohne den Hauptvertrag rechtsgültig und ist nur eine Ergänzung dessen.

Zusatz AGBs: Ratenzahlungsplan / Ratenzahlungsvereinbarung.


Es kann sowohl zum Hauptvertrag als auch zur Nebenvereinbarung ein Ratenzahlungsplan / Ratenzahlungsvereinbarung vereinbart werden.Diese Vereinbarung oder bitte um eine Ratenzahlung seitens des Kunden kann sowohl mündlich wie Schriftlich an das Unternehmen mitgeteilt werden. Sollte das Unternehmen sich auf eine Ratenzahlung seitens des Kunden einlassen bedarf es keiner Unterschrift weder des Kunden noch des Unternehmens. Die Ratenzahlungsvereinbarung / Der Ratenzahlungsplan beginnt ab Erstzustellung der Rechnung aus dem Haupt oder Nebenforderung des Unternehmens und ist in dieser Rechnung mit genauen Zahlungsdaten vermerkt. Es werden immer nur drei Raten durch das Unternehmen genehmigt ausgenommen sind davon Verkauf oder Kauf Forderungen.

Zusatz AGBs: Ratenzahlung / Ratenausfall oder nicht Zahlung.


Sobald durch die Zustellung der Rechnung die Ratenvereinbarung in Kraft getreten ist, gilt der Zahlungstermin / Zahlungseingangstag als erste Rate sollte diese Rate nicht am angewiesenen Zahlungstag beim Unternehmen eingegangen sein wird vom Unternehmen eine E-Mail an den Kunden versandt mit einer Zahlungserinnerung. Sobald die Rate nach Zahlungserinnerung noch am selbigen Tag eingegangen ist, ist die Ratenvereinbarung gültig. Sollte die Zahlung dennoch nach Eingang der Zahlungserinnerung nicht auf das Konto des Unternehmens eingegangen sein gilt die Ratenvereinbarung als nichtig und die gesamte Summe aus dem Hauptvertrag oder der Nebenvereinbarung wird innerhalb von weiteren 5 Arbeitstagen fällig. Sollte der Kunde auch dieser Forderung nicht nachkommen wird, wenn es sich um eine Forderung der Nebenvereinbarung handelt wird diese Nebenvereinbarung nichtig / ungültig und die Gesamtforderung aus dem Hauptvertrag wird dann gerichtlich vom Kunden eingeklagt.

Zusatz AGBs Ratenzahlung und Verzug.


Auch bei einer laufenden Ratenzahlung behält sich das Unternehmen das recht vor bei einem Verzug einer Rate eine Verzugsgebühr von 3,50 Euro gegenüber dem Kunden zu erheben.


Zusatz AGBs: Anerkennung und Kenntnisnahme der AGBs.


Der Kunde wird entweder über die Unternehmenswebseite / Vertragsunterlagen oder per E-Mail über die AGBs aufgeklärt oder auf diese hingewiesen, diese zu Lesen und zu akzeptieren. Sollte der Kunde keine gesonderten Fragen vor Vertragsunterzeichnung zu gewissen Punkten oder den Gesamten AGBs in einer E-Mail an das Unternehmen stellen, so erkennt der Kunde alle Punkte der gesamten AGBs des Unternehmens an und akzeptiert diese im vollen Umfang.

 

Zusatz AGBs: Provisonen

 

Unsere Provision liegt bei 4,2 % beim Hauskauf oder Verkauf.

Bei Mietangeboten oder Suchaftrag liegt die Provision bei 1,25 fache der Monatskaltmiete.


 

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